Die Räum- und Streupflicht bezieht sich auf die Verpflichtung von Grundstückseigentümern, Gehwege, Zufahrten und andere Verkehrswege von Eis und Schnee zu befreien sowie bei Glätte zu streuen. Diese Verpflichtung dient der Verkehrssicherungspflicht und hat zum Ziel, Unfälle und Stürze durch rutschige und glatte Wege zu vermeiden.
Die genauen Regelungen zur Räum- und Streupflicht können je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sein. In der Regel besteht die Pflicht zur Schneeräumung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und sonntags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Es muss darauf geachtet werden, dass Schnee und Eis so entfernt werden, dass keine Gefahren für Fußgänger entstehen.
Für die Durchführung der Räum- und Streupflicht können privaten Eigentümern Bußgelder drohen, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen. Auch Mieter können in der Verantwortung stehen, falls im Mietvertrag eine Übertragung der Räum- und Streupflicht auf sie festgelegt wurde.
Es ist wichtig, dass die Verantwortlichen regelmäßig überprüfen, ob rutschige Flächen entstanden sind und entsprechend handeln. Geeignete Streumittel sind Sand oder Splitt, da diese im Gegensatz zu Salz umweltfreundlicher sind.
Grundstückseigentümer sollten sich über die genauen Regelungen in ihrer Gemeinde informieren, um sicherzustellen, dass sie ihrer Räum- und Streupflicht entsprechend nachkommen.
Ne Demek sitesindeki bilgiler kullanıcılar vasıtasıyla veya otomatik oluşturulmuştur. Buradaki bilgilerin doğru olduğu garanti edilmez. Düzeltilmesi gereken bilgi olduğunu düşünüyorsanız bizimle iletişime geçiniz. Her türlü görüş, destek ve önerileriniz için iletisim@nedemek.page